Zauberer.

[447] Zauberer betriegen 1) Wenn sie denen Leuten Wurtzel und Kräuter, entweder bloß, oder in ein wenig Tuch eingenehet / geben, und sie bereden, daß damit die Hexen / Gespenster, und allerhand böse Kranckheiten könten vertrieben werden. 2) Wenn sie durch das so genannte Erbsen-Streuen die Kranckheiten und sonderlich das kalte Fieber / so einer gehabt, einem andern anhängen wollen, wovon Gerber in unerkannten Sünden der Weit P. III. p. 32. §. 8. p. 591. sqq. weitläufftig zu lesen. 3) Wenn sie durch Segensprechen allerhand Characteurs, Electrum und andere magische Müntzen, die Geister, daß sie ihre Macht nicht mehr ausüben mögen, bannen zu können vorgeben. 4) Wenn sie durch Eingebung des Teuffels oder aus natürlichen Ursachen eine Aenderung der Lufft und des Wetters vermuthen, und vorgeben / daß sie solches machen könten und wollen / auch zu dem Ende etwa einen Kieselstein / welchen sie hinter sich gegen der Sonnen Niedergang werffen / oder Sand aus einem rauschenden Masser, welchen sie in die Lufft sprengen, nehmen, und dabey wohl den Tag und Stunde, da das Wetter kommen soll, vorschreiben. 5) Wenn sie die Leute bereden / daß[447] sie ihre Feinde, oder wen sie sonst wollen / in wilde Thiere verwandeln könten / wovon Dunte in Decis. Cas. Consc. p. 221. sq. zu lesen. 6) Wenn sie bey Tortur oder sonst ausgeben / wie sie auf dem so genannten Blocksberg, Hirsche-Berg / oder anderswo zusammen kämen / und daselbst in floribus lebeten / auch zu solcher vermeinten Lust zu gelangen, eine gewisse Salbe brauchen, und damit sich und den Besen, auf welchen sie fahren wollen, beschmieren / darüber aber in einen tieffen Schlaff fallen, daß sie durch, Cooperirung des Teuffels, da ihnen etwan im Schlaff von dergleichen Dingen träumet, würcklich dahin gefahren zu seyn vermeinen. 7) Wenn sie denen Leuten die Passauer-Kunst, daß weder Kugel noch Degen ihnen am Leibe schaden könne, lehren wollen. 8) Wenn sie durch Beyhülffe des bösen Geistes Menschen und Viehe bezaubern, und solche entweder lahm machen / oder ihnen sonst Schaden zufügen. 9) Wenn sie durch abergläubisches Segensprechen allerhand Kranckheiten vertreiben wollen. 10) Wenn sie die Leute bereden, daß geweihetes Palmen-Wasser und Kertzen, wie auch das H. Evangelium Johannis die Geister vertreibe, und einen vor dem Donner und Blitz sicher erhalten könne. 11) Wenn sie denen Leuten, so bestohlen oder sonst beschädiget worden, ihre Diebe und Thäter offenbahren zu können, sich unternehmen, und ihnen auch wohl einen blauen Dunst vor die Augen machen. 12) Wenn sie vorgeben, daß sie sich in einen so genannten Währ-Wolff verstellen, und in solcher Gestalt die Leute schrecken können / wie von Mons.[448] Ouffle in der Erzehlung seiner seltsamen Einbildungen cap. 4. p. 30. sq. erzehlet wird. 13) Wenn sie das eiffersüchtige Manns-Volck bereden / daß, wo man wolle / daß eine Frau oder Jungfrau alles, was sie gethan, bekennen solte, man nur das Hertz von einer Taube / und den Kopff von einem Frosch nehmen, beydes trocknen / zu Pulver stossen, und das Pulver / da sie schlaffen, auf ihre Brust legen, aber auch solches, da sie nun alles, was sie auf ihren Hertzen hätten / bekennet /damit sie nicht gar darüber aufwachen, wieder von Ihr wegnehmen müsse, wie in Alberti Magni Secret. Admir. Lib. II. p. 148. & in Trino Magico p. 203. mit mehrern zu lesen. 14) Wenn sie, damit ein Weibs-Bild bekenne / was sie gethan hat / einen lebendigen Wasser-Frosch nehmen / ihm seine Zunge benehmen /ihn wieder ins Wasser setzen / die Zunge aber gerade über das Hertz des Frauenzimmers, wenn diese schläfft / legen / und durch Fragen von ihr ihre geheime Liebes-Intriguen erfahren wollen, dergleichen betrügerische oder vielmehr aberglaubische Dinge noch gar viele von Mons. Ouffle l.c. erzehlet werden.


Mittel: 1) Daß man anvorderst die Jugend fleißig zu Kirchen und Schulen halte / und darinnen die List des Satans / wodurch er die Menschen zur Zauberey-Sünden verleitet / behörig vorstelle / und wie sich davor / besonders aber vor allen aberglaubischen Händeln / als gleich sam der ersten Stuffe zur Hexerey / wohl zu hüten; allermassen 2) die Obrigkeit die Ausübung aller aberglaubischen Stücke nicht nur bey nahmhaffter Straffe zu verbiethen / sondern auch diejenige / welche sich dergleichen bedienen / damit ohnnachläßig anzusehen hat. 3) Ist andächtiges Gebet und gottseliger Wandel das sicherste[449] Mittel / womit man / daß der Teuffel durch solche seine Werckzeuge niemand Schaden Unglück zufügen möge /abwenden kan.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 447-450.
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