Zuckerbacker.

[457] Zuckerbacker betriegen 1) Wenn sie die Confituren und andere aus Zucker verfertigten Waaren denen Einfältigen viel theurer verkauffen, als sie sonst andern zu thun pflegen. 2) Wenn sie unter das so genannte Krafft-Mehl / welches sonderlich zum Marcipan gebraucht wird, anderes gemeines Mehl mit untermengen. 3) Wenn sie unter den Zucker Kalchstein, weissen Bolus, Kreide und dergleichen mischen, und solchen damit verfälschen. 4) Wenn sie unter die Mandel-Kern / woraus gewisse Arten des Confects verfertiget werden, Haselnüsse-Kern und dergleichen Dinge mehr thun / solche miteinander zustossen / und es vor puren Mundel-Zucker ausgeben. 5) Wenn sie denenjenigen / so Confect[457] oder Zucker auf Credit hohlen lassen, mehr anschreiben / als sie empfangen haben. 6) Wenn sie sich des zu leichten Gewichts bey Hinwägung des Zuckers bedienen. 7) Wenn sie die Mandeln, woraus sie ihr Confect machen, vorher auspressen, um Mandel-Oel, welches sie besonders verkauffen, davon zu bekommen. 8) Wenn sie denen Käuffern zur Prob neugebackenes Zuckerwerck und Mandel-Gezeuch zu versuchen, aber hernach altes, hartes und übel schmeckendes unter dem guten mit vermenget geben. 9) Wenn sie ihr Zuckerwerck mit allerhand gemeinen der Gesundheit schädlichen Farben bemahlen und solche den Leuten vor Safft-Farben / welche der Gesundheit nicht hinderlich, ausgeben. 10) Wenn sie viel Stärck-Mehl und Drachaut unter den Zucker mischen, und die davon formirte Bilder, Früchte und dergleichen vor guten und puren Zucker denen Einfältigen verkauffen. 11) Wenn sie ihr Mandel-Confect sehr annetzen / damit es desto besser in das Gewicht falle. 12) Wenn sie die eingemachte Pomerantzen- und Citronen-Schalen so dick, als sie gewachsen, ohnausgeschnitten erst mit Zucker überziehen, damit solche desto schwerer wiegen und man doch glauben solle, als ob das äussere alles Zucker sey. 13) Wenn sie Latucken-Stengel in rothen Rüben-Safft kochen, oder abrühren, und die daraus formirte Zelten vor Quitten-Zelten verkauffen.


Mittel: Daß die Obrigkeit alle der Gesundheit schädliche Zucker-Waaren bey jezuweiliger unvermerckter Visitation derer Zucker-Backereyen und Cram-Laden hinweg nehmen lasse / und die wieder Verboth dergleichen verkauffen / zur Straff ziehe.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 457-458.
Lizenz:
Kategorien: