Besembinder.

[7] Besembinder betriegen 1) Wenn sie das Besem oder Reißig an solchen Orten abschneiden, wo es ihnen nicht erlaubet ist und also stehlen. 2) Wenn sie inwendig in die Beseme kurtzes Reißig binden, welches nach wenigen Gebrauch derselben bald wieder heraus fället. 3) Wenn sie die Bünde an den Besem von allzuspröten Weiden machen, daß sie im Kehren desto ehender von einander reissen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 7.
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