Bücherschreiber.

[12] Bücherschreiber 1) wenn sie denen nichtswürdigen oder doch nicht viel taugenden Büchern, so von andern Leuten verfertiget worden, um ein Recompence vom autore oder dem Verleger prächtige Vorreden vorsetzen, und darin von der Vortrefflichkeit derselben Bücher viel lobens und rühmens machen, hiermit aber den Käuffer betriegen. 2) Wenn sie von andern Codices MS. um selbige zu ediren, vor ein gewisses pretium erhandeln, hernach aber denenselben das Versprochene nicht bezahlen, unter dem Vorwand, daß sie von eben diesem Buche andere weit bessere und accuratere MSta bekommen, und das erstere also nicht hätten brauchen können. 3) Wenn sie bey vermehrten und verbesserten Auflagen ihrer Bücher die Zusätze oder Supplementa nicht à part drucken lassen, damit diejenigen so die ersten editiones besitzen, genöthiget werden die neue Auflage sich gleichfalls anzukauffen, oder der Supplementorum zu entbehren. 4) Wenn sie in ihre Bücher grobe Anzüglichkeiten wider hohe Häupter einfliessen lassen, und dadurch verursachen, daß dieselben confisciret werden, dem Verleger aber grosser Schade zuwächset. 5) Wenn sie andern Gelehrten ihre MSta entwenden, und solche hernach unter ihren eigenen Nahmen drucken lassen, oder doch das Geld davor in ihren eigenen Beutel stecken. 6) Wenn sie ihre heraus zu gebende Bücher an unterschiedliche Verleger verhandeln, wodurch dieselben in Schaden gesetzet werden, der autor aber doppeltes Geld ziehet. 7) Wenn sie als Professores ihre Collegia so sie sich theuer genug von ihren Auditoribus[13] haben bezahlen lassen, wider ihr Versprechen, solche nicht zu ediren, in öffentlichen Druck ziemlich vermehrt heraus geben, damit sie also doppeltes Geld vor ihre Mühe bekommen, die Zuhörer aber ihre Mütze in nachschreiben meistentheils umsonst angewandt, wann sie das Geld auch noch vor das gedruckte anwenden müssen. 8) Wenn sie ihre eigene Schrifften vor die Arbeit anderer gelehrter Leute als opera posthuma derselben ausgeben, damit sie nur desto ehender einen Verleger dazu bekommen mögen. 9) Wenn sie ihre gottlose und Atheistische principia mit vieler Beredsamkeit und Schein-Gründen in ihren Schrifften vorbringen, und dadurch solche Leser, welche keine geübte Sinnen haben, verführen und öffters in zeitliches und ewiges Verderben stürtzen. 10) Wenn sie in ihren Schrifften gewisse paradoxe Theses setzen so sie selbsten nicht glauben, und damit einen Streit unter denen Gelehrten erregen, auch nach langen Streit endlich ihre Meynung selbsten wiederruffen. 11) Wenn sie erdichtete und selbst ersonnene Histörigen für wahrhaffte ausgeben, wie z.E. das Buch, der Englische Einsiedler genannt, eines dergleichen ist. 12) Wenn sie allerhand unzüchtige Romans schreiben und die Jugend damit um die edle Zeit betriegen und zur Unzucht verleiten. Ein mehrers siehe im Haupt-Theil.


Mittel: 1) Daß man denen vorgesetzten Vorreden anderer Leute nicht allezeit traue / sondern das Buch selbsten lese. 2) Daß man seine MSta nicht eher aus den Händen gebe / biß man die baare Bezahlung davor habe. 3)[14] Daß die Verlegere einen accuraten Accord mit dem autore eines Buches machen / daß er keine ihme zum Schaden gereichende Anzüglichkeiten einfliessen lasse /noch solches an mehrere Buch-Händler zum Druck verkauffe.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 12-15.
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