[15] Caffé- und Thée-Schencken.

Caffé- und Thée-Schencken betriegen 1) wenn sie unter den Thée von den Kraut, welches Ehren-Preiß genennet wird und hier in Teutschland sehr wohlfeil ist, mengen. 2) Wenn sie den gemeinen groß-bohnigten und wohlfeilen Caffé an statt des theuern Levantischen und klein-bohnigten angeben und ausschencken. 3) Wenn sie ihren Gästen den verlangten Thée oder Caffé, schon in der Kanne mit den allergeringsten Zucker, damit man ihn nicht sehen möge, versüsset vorsetzen, oder da der Zucker frey aufgetragen werden muß, solches schlechte Gut mit schönen weissen Mehl vermengen, als ob er der feinste Canarie-Zucker sey. 4) Wenn sie zugleich Wein-Schencken sind, und Rhein-Mosel-Francken- und noch andere Weine aus einem Faß schencken, oder wenigstens solchen erst in den aufgetragenen Gefäß verfälschen. 5) Wenn sie bey Darreichung ihrer Liqueurs und Brandeweine, in solche, dem Maule zwar gut schmeckende, dem Magen aber gar schädliche Dinge vermischen, oder damit sie denen gar schlechten Brandeweinen eine Stärcke geben wollen, solche mit Pfeffer anmachen. 6) Wenn sie bey ihren habenden Billiard-Tafeln, entweder selbsten falsch marquiren, oder zu denenselben betrügliche Marqueurs setzen, wovon sie ihren mercklichen Nutzen haben. 7) Wenn sie, da[15] Spieler auf den Billiard Stunden-weiß zahlen, falsche Sand-Uhren an die Wand hängen, oder wenigstens vielmal daran rütteln, daß solche desto ehender auslauffe, oder ohnvermerckt der Partheyen diese Sand-Uhren vor der Zeit umwenden und aus zwey Stunden, drey Stunden machen. 8) Wenn sie, da etwan 6. 7. und 8. Personen zugleich auf dem Billiard spielen, demjenigen so sie wohl wollen, seinen verlohrnen Stoß, auf der beygehängten Tafel nicht gebührend fort marquiren, denenjenigen aber so sie übel wollen, ihren Verlust noch darzu mit ein oder zwey Loch weiter stecken. 9) Wenn sie in ihren Caffé-Häusern allerhand betrügerische Spieler hegen, welche die Gäste ums Geld bringen, wovon sie öffters auch ihren Nutzen ziehen. Ein mehrers siehe in Haupt-Theil.


Mittel: Daß / so man einen guten Thée oder Caffé trincken will / solchen nicht in betrügerischen Caffé-Häusern trincke / sondern zu Hauß sich selbst zubereiten möge: Und daß man beym Billiard-Spielen durch und durch selbst auf die Partien und auf den Marqueur, dann auf die ordentliche Stadt- oder der etwan bey sich führenden Sack- nicht aber auf die betrügerische Sand-Uhr / wohl acht habe.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 15-16.
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