2.

[101] Die Seelen jener Menschen, welche mit Verbrechen belastet in Unbußfertigkeit verharren und so aus der Welt getreten sind, werden gleichfalls zur Hölle verurtheilt und sind nun die Verdammten; die Seelen derjenigen aber, welche sich zwar bey ihrem Ableben mit Gott versöhnt, aber für ihre Sünden nicht Genugthuung geleistet haben, unterliegen zwar auch der Strafe; doch ist diese nur zeitlich. Es sind die Armen Seelen im Fegfeuer.

Quelle:
Franz Schönwerth: Aus der Oberpfalz. Sitten und Sagen 1–3, Band 3, Augsburg 1857/58/59, S. 101-102.
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