Vier und dreyßigstes Exempel.

Ein Officier will lieber durch des Henckers Hand das zeitliche, als durch den Tod in einer Todsünd das ewige Leben verlieren.

[234] In dem Welt bekannten langwierigen Krieg, so die Spanier wider die Rebellische Holländer führten, wurde von jenen ein Holländische Stadt belagert, und mit Stucken so hart beschossen, daß sie auf die letzte nicht mehr im Stand war, dem Gewalt der Spanier länger zu widerstehen. Die eintzige Stadt-Thor verhinderten, daß der Orth noch nicht in der Spanier Händen ware. Demnach wurde von dem General der Spanischen Armee ein gewisser Officier, samt einem Hauffen Kriegs-Volck commandirt und beordert, die Stadt-Thor mit Gewalt zu erbrechen, und sich des Orths zu bemächtigen. Allein, nachdem einige von denen Soldaten, so die Stadt-Thor mit Axten aufgebrochen, und darauf in die Stadt hinein marschieren wollten, von denen Feinden, die sich hinter die Stadt-Thor verborgen hatten, erschossen worden; erschracke der commandierende Officier, so sich erinnerte, ein Todsünd auf sich zu haben, dergestalten, als sehe er vor ihm die Pforten der Höllen eröfnet. Weßwegen er sich nicht getraut durch die Stadt-Thor hinein zu marschieren; aus Forcht, er möchte auch erschossen werden. Wie nun die übrige Soldaten die Forcht ihres Officiers vermerckt, wollten sie sich auch nicht in die Gefahr begeben. Kehrten also mit ihm unverrichter Sachen wiederum in das Lager, wo die Armee war, zuruck. Als nun der General der Armee verstanden, daß der commandierende Officier seiner Schuldigkeit nicht nachkommen, und die Gelegenheit der Stadt sich zu bemächtigen, aus Zagheit versaumt, machte er ihm den Proceß, daß er sollte enthauptet werden. Wie der Officier auf die Richtstatt hinaus kommen, und nunmehr von des Henckers Hand den Streich empfangen sollte, seuftzete er, und bekennte offentlich, daß ihm von dem Marsch durch die Stadt-Thor hinein nichts anders hätte zuruck gehalten, als die Erinnerung einer Todsünd, die er weder gebeichtet, noch eine vollkommene Reu und Leyd darüber erweckt hatte. Das habe ihm dann eine solche Forcht eingejagt, daß er lieber habe wollen mit Hindansetzung aller Ehr, durch des Henckers Hand das zeitliche, als durch den [234] Tod in einer Todsünd das ewige Leben verlieren. Hermannus Hugo S.J. de Militia Equestri. l. 3. c. 1.


O wie erschröcklich ist es, in einer Todsünd sterben, dann das heißt sterben als ein Feind GOttes. Was hat ein solcher in jener Welt anders zu gewarten, als das höllische Feuer, mit welchem der erzörnte GOtt die Unbild, so seiner unendlichen Majestät durch ein Todsünd ist zugefügt worden, in alle Ewigkeit auf das empfindlichste straffen und rächen wird? O wie erschröcklich ist dieses, ich sage es noch einmahl: O wie erschröcklich!

Quelle:
Wenz, Dominicus: Lehrreiches Exempelbuch [...] ein nutzlicher Zeitvertreib als ein Haus- und Les- Buch. Augsburg 1757, S. 234-235.
Lizenz:
Kategorien: