Fünfter Form.

Ein Student aus der andern Schul beichtet also:

[1007] Accuso me coram Deo & Reverentia vestra de sequentibus Peccatis:


Von der letzten Beicht, das ist von zehen Tägen her bin ich im Gebett ausschweiffig gewesen alle Tag zweymahl oder dreymahl. Den Namen JEsu hab ich ohne Noth, und Ehrerbietung genennet etlichmahl. Ich hab geschworen, aber nicht falsch fünfmahl mehr oder weniger. Einem aus meinen Vorgesetzten hab ich die Unwahrheit vorgetragen, einmahl. Ich hab einen Bogen Papier gestohlen. Ich hab andern Ubernämen gegeben, etliche mahl. Ich hab die edle Schul-Zeit ohne genugsame Ursach verabsaumet, einmahl, zweymahl hab ich unzüchtige Bilder, wie auch unkeusche Hund aus Fürwitz angesehen, doch alsobald, da ich die Boßheit der Sach vermerckt, die Augen darvon abgewendet. Viermahl bin ich im Essen und Trincken gar zu begierig gewesen.

De his & omnibus meis peccatis, quorum non recordor, Amore Domini & Dei mei doleo, eaque cum divina Gratia emendare propono. Peto igitur humillime salutarem pœnitentiam, & Absolutionem.


Was ist aus dieser fünften Beicht-Form zu halten?


Ant. Dieser Student hat nicht übel gebeichtet.

1. Weilen er sein Beicht lateinisch [1007] angefangen, und lateinisch geendiget, welches ein Zechen ist, daß er in der vierten oder fünften Schul schon völlig werde lateinisch beichten, so ja freylich in einem solchen Studenten sehr lobwürdig ist.


NB. Doch ist auch wohl zu wissen, wann etwann ein Student grössere Sünden zu beichten hätte, und nicht wußte dieselbige lateinisch zu erklären, daß es besser wäre, wann er seine Sünden teutsch sagete, damit er nicht gähling gantz andere Sünden beichtete, als er gethan hätte.

2. Ist diese Beicht recht, weilen er ein rechtmässige Ordnung gehalten, und erstlich gesagt die Sünden wider GOtt, darnach die Sünden wider den Nebenmenschen, und letztlich die Sünden wider sich selbsten.

3. Weilen er fein schlecht, und einfältig gesagt, er habe geschworen, und anderen Ubernämen gegeben, die Schwür aber und Ubernämen in specie nicht benamßt, welche bisweilen von anderen der Länge und der Breite nach ohne Noth mit Verdruß des Beichtvatters erzählet werden.

4. Weilen er auch zu den läßlichen Sünden die Zahl hinzugesetzt, welches ein Zeichen ist eines zarten Gewissens. Bishero hast du gesehen ein fünffachen Beicht-Form, damit aber solcher noch klärer erscheine, so betrachte auch das Widerspiel, das ist einen fünffachen Unform in dem Beicht-Stuhl.

Quelle:
Wenz, Dominicus: Lehrreiches Exempelbuch [...] ein nutzlicher Zeitvertreib als ein Haus- und Les- Buch. Augsburg 1757, S. 1007-1008.
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