44. Mopsus

[275] Geschrieben zu Kiel im Jahre 1685.


Was Mopsus trägt ist alles gut:

Er träget einen breiten Huht,

Den eine Feder halb umringt,

Die mit dem rechten Flügel hinckt;1

Er träget einen Rock mit Litzen,

Und eine Weste mit viel Spitzen,

Die als ein Aussenwerck der Brust,

Ihn schützen vor dem Frost und Hust;

Er trägt ein langes Schulter-Band,

Schmall, doch von neun und neuntzig Elen,2

In das sich keine Farben stehlen,

Als die sich sind im Blut verwant;3

Er trägt ein Halstuch, das gekrümpffet,

Die Breite mit der Länge schimpffet,

Von dem das Band zur Wehr sich stellt,

Und die Perruck' in Schrancken hält;

Er trägt ein lang und breites Schwerdt,

Das in der Scheide sich verzehrt,

Doch, wie manch Schienbein es empfunden,

Auch in der Scheide kan verwunden;

Er trägt ein langes Spanisch Reht,

Das seine Lands-Arth woll versteht,

Nicht geht als bey gemessnen Schritten,

Und sich vor'm Unflat weiss zu hütten;

Er trägt mit Gold gestickte Schuh',

Und bunte Strümpffe noch dazu;

Bald trägt er dis, bald trägt er das:

Eins fehlt ihm nur; Fragst du ihn was?

So kratzt der Schlucker seinen Scheitel,

Denn er trägt nie kein Geld im Beutel.


Fußnoten

1 Die mit dem rechten Flügel hinckt. Die damahlige kurtzweilige Tracht, wie sie hier vollkommen beschrieben wird, war unter andern; dass auff der rechten Seite nach dem Gesicht zu ein schlappes Ende von der Feder über den Huht hängen muste.


2 Neun und neuntzig Elen. Numerus certus pro incerto, ist hier die alte Ausflucht, was die Zahl betrifft. Das Wort Elen aber, welches man mit Stehlen gereimet hat, hat hier wieder einen Anstoss von unserm Sachsen gelitten; als welcher das Wort also ausgesprochen haben wil, dass man es mit Schellen reimen könne. Nun wil ich eben das Recht, das der Anmercker hiezu haben mag, nicht untersuchen. Dieses aber ist gewiss, dass, weil der Deutschen Aussprach so unterschiedlich ist, es unmüglich sey zu verhüten, dass unterweilen der eine oder andre Reim in einigen Ohren nicht übel klingen solte. Denn wer schreibet uns hier gewisse und verbündliche Gesetze vor? Deutschland ist, wie vormahls Griechenland, in unterschiedene Herrschafften eingetheilet, welche einander nichts zu befehlen haben. Die Griechen hatten ihren Attischen, Dorischen und Ionischen; und wir Deutsche haben unsere Schlesischen, Preussischen und Meissnischen Dialect. Wer sagt uns nun, welcher von diesen dreyen der beste sey? Oder wer ist in Deutschland in dem Stande, dass er den Seinigen als den Besten den andern auffdringen könne? Horatius hatte gute Macht, sich über folgenden Lateinischen Vers eines gewissen Poeten seiner Zeit zu belustigen:

Fortunam Priami cantabo, et nobile bellum.


Und zwar über die Sylbe ta in cantabo, als welche, wie es scheinet, in den Ohren der Römer einen abscheuligen Klang machte, weil man in Aussprechung derselben das Maul weit auffsperren muste. Horatius, sage ich, hatte hiezu gute Macht, weil die Lateinische Sprache damahls, so zu sagen, nur einen Sitz hatte; und man, wie alle andere, also auch die Gesetze der Sprache von des Augustus Hoff herholen muste. Nichts destoweniger, so ist es klar, das Horatius auch diesen Fehler in diesem Vers nicht einmahl würde angemercket haben; wenn er denselben nicht einer wichtigern Ursache halber anzuziehen Gelegenheit gehabt hätte. Denn er zeiget, dass dieser einfältige Poet durch diesen Vers uns mehr, als die Ilias und Odissea zusammen, verheissen habe.


Quid dignum tanto feret hic promissor hiatu?

Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus.


de arte Poet.


3 In das sich keine Farben stehlen, als die sich sind im Blut verwant. Es war damahls eine sonderliche Wissenschafft, die man aus Franckreich hergehohlet, in den Schulter-Bändern solche Farben mit einander zu vermischen, die einander nicht zu viel absetzten, und von denen man, wie Ovidius von den Nereiden, sagen könte:

..... Facies non omnibus una,

Nec diversa tamen, qualem decet esse sororum.


Metam. l. 2.


Quelle:
Christian Wernicke: Epigramme, Berlin 1909, S. 275.
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