Abwerk

[51] Abwerk, 1. s.v.w. Abraum, Späne; 2. im Mühlenwesen das Gerüst vor den Schutzbrettern, von wo aus die letzteren je nach Bedürfnis erhöht oder erniedrigt werden.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 51.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: