Additive Eigenschaften

[76] Additive Eigenschaften. Die Beträge gewisser physikalischer Eigenschaften von physikalischen Gemischen oder chemischen Verbindungen lassen sich aus denen der Komponenten und aus ihrem Mengenverhältnis nach der sogenannten Gesellschaftsrechnung auswerten. Derartige Eigenschaften nennt man nach einem Vorschlage von Ostwald [1] additive.[76]

So ist mit ziemlicher Annäherung das Volumen eines Gemisches zweier Flüssigkeiten gleich der Summe der Volumina der Bestandteile; ferner ist die Wärmekapazität eines Salzes gleich der Summe der Wärmekapazitäten, welche die darin enthaltenen Elemente im festen Zustande besitzen; beides sind also additive Eigenschaften. Für Lösungen gilt der fundamentale Satz, daß die Eigenschaften verdünnter Salzlösungen sich additiv aus denen der freien Ionen zusammensetzen. Die einzige streng additive Eigenschaft, die wir kennen, ist die Masse; diese ist bekanntlich nach dem Gesetz von der Erhaltung des Stoffes sowohl bei phylikalischen Gemischen wie bei chemischen Verbindungen genau gleich der Summe der Massen der Komponenten. Alle andern Eigenschaften sind nur annähernd additiv, d.h. zwischen den beobachteten und den berechneten Eigenschaften des Gemisches finden sich stets mehr oder weniger große, die Beobachtungsfehler übersteigende Abweichungen [2].


Literatur: [1] Ostwald, Lehrbuch der allg. Chemie, 2. Aufl., Leipzig 1891, Bd. 1, S. 345, 499, 565. – [2] Nernst, Theoret. Chemie, 4. Aufl., Stuttgart 1903, S. 105 u. 380.

F. Krüger.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 76-77.
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