Aufgewältigen

[352] Aufgewältigen (Gewältigen), einen Grubenbau, bedeutet, ihn wieder zugänglich machen. Besonders wird der Ausdruck gebraucht, wenn der Grubenbau wegen mangelnder Unterstützung zusammengebrochen war. Dann besteht das Aufgewältigen im Entfernen der Bruchmassen und im Wiederherstellen des Grubenausbaues. Wenn der betreffende Bau mit Wasser erfüllt war, bedeutet das Aufgewältigen s.v.w. das Entfernen des Wassers.

Treptow.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 352.
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