Ausrückvorrichtungen

[407] Ausrückvorrichtungen, Einrichtungen zur Abstellung des Antriebs von Arbeitsmaschinen und Transmissionen behufs Stillsetzung derselben.

Sie wirken entweder auf Kupplungen oder auf Riementriebe und sind gewöhnlich so gebaut, daß mittels ihrer auch die Inbetriebsetzung der stillgestellten Maschine oder Maschinenteile wieder bewirkt werden kann. Der Handgriff, Fußtritt oder dergl., mittels dessen die Ausrückvorrichtung gehandhabt wird, muß für den Bedienenden leicht erreichbar sein. Um die Maschine oder Transmission bei der [407] Ausrückung schnell zum Stillstand zu bringen, wird mit letzterer auch manchmal eine Bremse verbunden (Momentausrückung). Zum Anhalten von Maschinen und Transmissionen von verschiedenen Stellen der Betriebsstätte aus werden Fernausrückungen angebracht, bei denen durch elektrischen Strom, Seilzug, Druckluft, hydraulischen Druck der Ausrückmechanismus in Tätigkeit gesetzt wird. (Vgl. Abstellvorrichtungen, Unfallverhütung.)

Hartmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 407-408.
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