Bautaxe

[633] Bautaxe, die an verschiedenen Orten behördlich festgesetzten, im Falle von Streitigkeiten zur Erzielung von Vergleichen oder richterlichen Entscheidungen sehr wichtigen ortsüblichen Preise der Arbeitslöhne und Materiallieferungen verschiedener Bauhandwerke.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 633.
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