Bauunternehmung

[633] Bauunternehmung, entweder eine Gesellschaft, die zum Zwecke des Gewinns auf eigne Gefahr selbständig Bauten herstellt, im Betriebe ausnutzt, wieder verkauft u.s.w., oder aber der Name für das Geschäft eines einzelnen bezw. einer Anzahl von Sachverständigen, die bestimmte Klassen von Bauausführungen unter staatlicher, kommunaler oder privater Leitung auf Grund von Verträgen in Generalentreprise oder Einzelakkorden vollziehen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 633.
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