Bleifarben

[70] Bleifarben. Blei in Verbindung mit Sauerstoff (Mennige), mit Säuren (Bleiweiß) oder Verbindungen von Bleioxyden mit andern Elementen und deren höheren Verbindungen (Chromgelb, Montpelliergelb, Chromrot u.s.w.), sind meist sehr schöne und feurige Farben, aber leider alle sehr giftig und dabei außerordentlich empfindlich gegen Schwefelwasserstoff.

Es ist daher zu vermeiden, Bleifarben mit andern Farben, die Schwefel enthalten, zu mischen, da Mißfarbigwerden der Mischung in kürzester Zeit eine unausbleibliche Folge sein würde. Ihrer Giftigkeit wegen dürfen Bleifarben nur in Verbindung mit Oel oder Lack in bewohnten Räumen zum Anstrich von Gefäßen, in denen Nahrungsmittel aufbewahrt weiden, gebraucht werden. Für Tapeten, Stoffe u. dergl. ist ihre Anwendung ausgeschlossen.

Andés.


Literatur: Gesetz betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen vom 25. Juni 1887; Gesetz betreffend die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 5. Juli 1887; Der Kampf gegen die giftigen Bleifarben, herausgegeben vom Vorstand der Vereinigung der Maler, Lackierer, Anstreicher, Tüncher und Weißbinder Deutschlands, 1904; Bestimmungen zur Verhütung von Bleierkrankungen der Maler, Anstreicher und Lackierer, Entwurf des preuß. Ministeriums des Innern für die Bundesregierungen, s. Chemiker-Zeitung, Cöthen 1904, S. 671; Sabina de Sonza, Lissabon, Zum Bleiweißverbot, Chemiker-Zeitung, Cöthen 1904, S. 613.

Bujard.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 70.
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