Brustmauern

[371] Brustmauern (auch Brustwehre) der Molen, die Mauern, die am äußeren Rande der Molen aufgebaut werden, um das Ueberschlagen der Wellen über dieselben zu hindern. Dieselben erhalten mindestens eine Höhe von 2 m, werden aber häufig auch noch höher aufgeführt, um als Stützmauern eines Pultdaches zu dienen, unter dem Waren gelagert werden. Näheres s. Seehäfen.

Zschokke.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 371.
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