Dachgeschoß

[507] Dachgeschoß (Dachboden, Dachraum), der Raum unter dem Dache eines Gebäudes zwischen dem Dach- und Kehlgebälk gelegen.

Er dient teils zu Wohnzwecken (Dachwohnung), teils als Beigabe zu den Wohnungen der unteren Stockwerke; als Aufbewahrungsraum (Bodenkammer, süddeutsch Speicherkammer). Bei flacher Dachneigung ist ein nutzbarer Dachraum nur durch hohe Kniestockwände zu erreichen. Am günstigsten sind die Mansardendächer, bei denen durch eine vorgestellte Blindwand die Dachschräge verdeckt wird und so rings senkrechte Wände entliehen. Für solche Dachräume zu Wohnzwecken bestehen gesundheitspolizeiliche Vorschriften, die ein Mindestmaß der lichten Höhe von 2,5–3,0 m festsetzen.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 507.
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