Deichrampen

[705] Deichrampen (An- und Abfahrten) dienen zur Verbindung des Vor- und Binnenlandes unter Vermittlung der Deichkrone und werden an der Außenseite[705] so angeordnet, daß sie möglichst wenig vor den eigentlichen Deichkörper vorspringen, sich also nicht senkrecht, sondern unter ganz spitzem Winkel an den Deichkörper anschließen, um diesen nicht durch Strömung oder Eisgang zu beschädigen; aus demselben Grunde sind sie, von der Deichkrone abgesehen, stromabwärts zu richten. Auf der Binnenseite fallen diese Bedenken fort, doch darf auf beiden Seiten kein Einschneiden in den eigentlichen Deichkörper stattfinden. Die Steigung der Rampen richtet sich nach dem Verkehr und beträgt bei gewöhnlichen Feldwegen 1 : 8 bis 1 : 12; als Breitenabmessung genügen in diesem Falle 2,5–3 m.

Frühling.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 705-706.
Lizenz:
Faksimiles:
705 | 706
Kategorien: