Einpfählen

[243] Einpfählen, an beiden Enden gespitzte Pfähle stehend nahe nebeneinander in den Boden einschlagen (s. die Figur), dient zur Einfriedigung (s.d.) von Höfen, Gärten, Parks, sowie bei militärischen Befestigungen.

Weinbrenner.

Einpfählen
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 243.
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