Fällung

[569] Fällung, in der analytischen und angewendeten Chemie häufige Operation, durch die ein Körper aus einer Lösung durch Zusatz eines andern Stoffes ausgeschieden wird. Der ausgeschiedene Stoff heißt Niederschlag.

Die Ausfällung beruht auf der Ueberführung gelöster Stoffe in schwerlösliche Verbindungen. Die Fällung wird auf zwei Wegen erreicht: entweder dadurch, daß man der Lösung einen fremden Körper hinzufügt, der mit dem in der Lösung befindlichen eine schwerlösliche Verbindung eingeht, oder dadurch, daß man das Lösungsmittel verändert. So wird beispielsweise in Wasser gelöster Gips durch Alkoholzusatz gefällt, weil Gips in dem Gemisch weniger löslich ist. Die Abscheidung durch Fällung ist niemals streng vollständig, häufig aber so weitgehend, daß sie praktisch dafür gelten kann.

Abegg.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 569.
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