Flutbrücken

[133] Flutbrücken sind bei größeren Flußüberbrückungen für den Durchlaß der Hochwasser des Flusses bestimmt und kommen dann als selbständige von der Hauptbrücke getrennte Brücken zur Ausführung, wenn bei Hochwasser eine Teilung des Stromstriches in Seitenarme des Flusses oder in Vertiefungen der Talsohle stattfindet und die Abflußverhältnisse des Wasserlaufes womöglich unverändert gelassen werden füllen.

Mit Rücksicht auf die Eisgefahr wäre es im allgemeinen wohl zweckmäßiger, die Flutöffnungen im Anschlusse an die Hauptöffnungen der Brücke anzuordnen; doch setzt dies ein Flußbett mit deutlich geschiedenem Mittel- und Hochwasserprofil voraus, da sonst eine Trennung der Brücke in Haupt- und Flutöffnungen nicht begründet ist. Diese Trennung kennzeichnet sich durch die verschiedene Größe der Spannweite, die bei den Flutöffnungen und in der Regel auch bei den getrennten Flutbrücken wegen der geringeren Wassertiefe und Pfeilerhöhe und der leichteren Pfeilergründung kleiner gewählt werden kann als bei der Haupt- oder Strombrücke, bei der übrigens meist auch Schiffahrtsanforderungen für die Wahl größerer Oeffnungsweiten maßgebend sind. Hat man die Gesamtlichtweite der Hauptbrücke festgestellt, so berechnet man unter Annahme eines zulässig erscheinenden Aufstaues die durch die Hauptöffnungen abströmende Wassermenge und kann dann – bei bekanntem Hochwasser – jene Wassermenge angeben, die durch die Flutöffnungen abzuführen ist. Unter Berücksichtigung der Wassertiefe daselbst läßt sich daraus das erforderliche Durchflußprofil (s.d.) und die Gesamtlichtweite der Flutöffnungen ermitteln.

Melan.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 133.
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