Geräte

[399] Geräte, im Bauwesen, 1. Werkzeuge, die zur Herstellung eines Bauwerks von den Maurern, Zimmerleuten u.s.w. gebraucht werden; 2. bewegliche Ausstattungsgegenstände, z.B. Hausgeräte, Geräte in Kirchen, in Küchen u.s.w. – In der Maschinentechnik alle zur Herstellung von Maschinen und Maschinenteilen erforderlichen Werkzeuge und die zum Betriebe erforderlichen Teile (z.B. Schürhaken, Kohlenschaufeln, Schubkarren bei Dampfkesseln); die landwirtschaftlichen Geräte, Fischereigeräte, Jagdgeräte, Geräte für Tiefbohrungen u.s.w. Ferner gehören hierher die verschiedenen Handwerksgeräte aller Art (s. die Spezialartikel), die Geräte zur Wasserbeischaffung bei Brandfällen, wie: Butten, Tragkübel, Feuereimer, Rädertienen, Wasserfuhrwerke und größere Saugfeuerspritzen, sogenannte Hydrophore (s. Feuerschutz und Feuerrettungswesen).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 399.
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