Handelsmühle

[769] Handelsmühle, kauft Getreide für eigne Rechnung und verkauft die fertigen Mahlprodukte. Die Kunden- oder Lohnmühlen dagegen (meist kleinere Werke oder besondere Abteilungen größerer) vermählen das einem andern gehörige Getreide, dessen Produkte also Eigentum des Auftraggebers bleiben, während die Mühle ein gewisses Entgelt (Mahllohn) für die geleistete Arbeit erhält (früher in Korn, jetzt fall ausschließlich in Geld).

Arndt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 769.
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