Hintergebäude

[64] Hintergebäude, ein hinter dem Hauptgebäude, zu den Seiten eines Hofes oder hinter diesem aufgeführtes Gebäude zu untergeordneten Zwecken.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 64.
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