Pflasterung [1]

[99] Pflasterung bei Regulierungswerken aus möglichst großen, wetterfesten Steinen auf einer Kies- oder auch tonigen Unterlage bezw. Bettung dient zum Schütze der Ufer sowie der Krone und der über Niederwasser befindlichen Böschungen von Flußregulierungswerken.

Bei sehr starker Strömung und heftigem Wellenschlage ist nur Pflasterung dauerhaft. Ueber die zur Verwendung geeigneten natürlichen Steine s. [1]; in neuester Zeit kommen vielfach auch Betonsteine in Betracht und haben sich z.B. bei der Illerkorrektion an der bayrisch-württembergischen Grenze bewährt.


Literatur: [1] Handbuch der Ingenieurwissenschaften, Leipzig 1907, 3. Teil, Bd. 6, S. 149 ff.


Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 99.
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