Radkranz

[346] Radkranz (Felgenkranz) bildet den äußersten Teil des Radkörpers. Wagenräder erhalten sechs oder acht Felgen, in die je zwei Speichen eingezapft sind. Der Radreifen wird warm aufgezogen und mit versenkten Schrauben befestigt. Vgl. Rad, Straßenfuhrwerke.

Lindner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 346.
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