3. Bildung der eigenen Persönlichkeit

[49] Damit, daß die Bildung der Persönlichkeit auf der Rechtmachung des Bewußtseins beruht, ist folgendes gemeint: Wenn in der Persönlichkeit sich Zorn und Haß hervortun, so ist sie nicht in der rechten Verfassung; wenn sich Furcht und Angst hervortun, so ist sie nicht in der rechten Verfassung; wenn sich Vorliebe und Lust hervortun, so ist sie nicht in der rechten Verfassung; wenn sich Kummer und Sorge hervortun, so ist sie nicht in der rechten Verfassung. Wenn das Bewußtsein abwesend ist, so blickt man, ohne zu sehen, so hört man, ohne zu vernehmen, so ißt man, ohne Geschmack zu empfinden. Das heißt: Die Bildung der Persönlichkeit beruht auf der Rechtmachung des Bewußtseins.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 49-50.
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