1. Die Pflichten der verschiedenen gesellschaftlichen Stellungen

[143] Meister Dsong sprach: Der Edle erkennt bei der Aufrichtung des Grundsatzes der Kindesehrfurcht, wie wichtig die Gewissenhaftigkeit verbunden mit der Beobachtung der Sitte ist.

Darum darf ein Sohn, der seinem Vater gegenüber nicht die Pflichten der Ehrfurcht erfüllen kann, nicht über Väter reden, daß sie ihre Söhne nicht erziehen können. Wer als jüngerer Bruder nicht seinem älteren Bruder dienen kann, darf nicht über ältere Brüder reden, daß sie ihre jüngeren Brüder nicht belehren können. Wer als Beamter nicht seinem Fürsten dienen kann, darf nicht über Fürsten reden, daß sie nicht ihre Beamten zu gebrauchen verstehen.

Mit den Vätern redend, spricht man von der rechten Erziehung der Söhne; wenn man mit einem Sohn redet, spricht man von der Ehrfurcht gegen den Vater; wenn man mit einem älteren Bruder redet, spricht man von der Belehrung der jüngeren; wenn man mit einem jüngeren Bruder redet, spricht man von dem Dienst der älteren; wenn man mit einem Fürsten redet, spricht man von der Verwendung der Beamten; wenn man mit einem Beamten redet, spricht man vom Dienst der Fürsten.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 143.
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