4. Üble Folgen böser Taten

[151] Daß, wenn jemand zu Unrecht Tiere schlachtet, das Unheil seine Eltern treffen kann, das glaube ich wohl. Daß einer, der das Volk verwendet zur unrechten Zeit, seinen Staat verlieren kann, das glaube ich wohl.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 151.
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