4. Schicksal in böser Welt

[154] Wenn auf Erden der rechte Weg verloren ist, so zieht er seine Straße. Und wenn er auch quer auf dem Wege steif wird, weil er Hand und Fuß nicht bedecken und seine Glieder nicht verhüllen kann, so ist das nicht die Schuld des Staatsmannes (den[154] solches Schicksal trifft), sondern des Herrn Schande, in dessen Dienst die Staatsmänner stehen.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 154-155.
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