2. Vorsicht beim Fürstendienst

[156] Wenn ein Fürst nicht auf die Wahrheit hört, so betritt er (der Edle) sein Land nicht; wenn er wohl darauf hört, aber nicht tüchtig ist, so erscheint er nicht an seinem Hof. Darum wird der Edle nie in Widerspruch mit den Verboten kommen, wenn er ein fremdes Land betritt.

Noch ehe das Unheil sich naht, wird er eine gefährdete Stadt verlassen.

Ein Staatsmann, der seinen geistigen Wert festhält, wird nie schmeicheln. Er schmeichelt nicht um Reichtum und Ehre, die er für das ihm gebührende Glück hielte. Er sucht nicht der Armut und Niedrigkeit zu entgehen, um selbst in Ehren zu weilen.

Wer nicht in der Gerechtigkeit wandelt, dem diene ich nicht; wer nicht gütig ist, den nehme ich nicht zum Vorgesetzten. Wer Güte und Gerechtigkeit pflegt, mit dem tue ich mich zusammen und weile in seiner Gesellschaft.

Wenn Räuber in der Gegend sind, sehe ich mich rechtzeitig vor.

Wenn der rechte Weg in einem Staate herrscht, so reise man ohne weiteres ein. Wenn der rechte Weg in einem Staate mangelt, so reise man ohne weiteres ab. Wer so handelt, der heißt gerecht.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 156.
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