12. Förderung der Tüchtigen

[197] Der Schriftgelehrte wird einem Fürsten unbedenklich auch seine Verwandten empfehlen (wenn sie tüchtig sind), aber ebenso unbedenklich auch seine Feinde. Er empfiehlt nur die,[197] die Verdienste haben und etwas leisten; er fördert die Tüchtigen und bringt sie zu Amt und Einfluß, ohne daß er auf Dank rechnet. Wenn sein Fürst seine Absichten verwirklicht und dadurch dem Volke nützt, so strebt er nicht nach Reichtum und Ansehen. So ist er in seiner Förderung der Tüchtigen und Begünstigung der Fähigen.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 197-198.
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