16. Verkehr mit Freunden

[199] Wenn der Schriftgelehrte Freunde hat, mit denen er in der Gesinnung übereinstimmt und in der Durchführung einig ist, mit denen er auf demselben Weg sich betätigt und in den Methoden einig ist, (mit denen wird er zusammenarbeiten). Sind sie in gleichgeordneter Stellung, so freuen sie sich darüber; ist der eine dem anderen untergeben, so macht ihm das keinen Verdruß. Auch wenn sie einander lange nicht mehr gesehen haben und der eine hört über den anderen allerlei umlaufende Geschwätze, so glaubt er ihnen nicht. Wenn ein Fürst in den eigentlichen Grundsätzen und in der festgesetzten Pflicht mit ihnen übereinstimmt, so werden sie in seine Dienste treten; wenn er darin nicht übereinstimmt, so werden sie sich zurückziehen. So ist ihr Verkehr mit Freunden.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 199.
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