4. Die sechs Beamten

[244] Die Alten, wenn sie die Regierung lenkten, um den Erdkreis zu ordnen, hatten den Hausmeier (Tschun Dsai), um den Weg zu vollenden, den Meister der Lehre (Sï-Tu), um die Geisteskraft zu vollenden, den Oberpriester (Dsung Bo), um die[244] Güte zu vollenden, den Marschall (Sï-Ma), um die Heiligkeit zu vollenden, den Meister der Verbrecher (Sï-Kou), um die Gerechtigkeit zu vollenden, den Meister der Arbeiter (Sï-Kung), um die Sitte zu vollenden. Diese sechs Beamten betrachteten sie als Zügel; die Rechenmeister (Sï-Hui) sorgten für gleichmäßige Einkünfte, und sie glichen dem Zügelring.

Darum heißt es: Der Lenker eines Viergespanns hält sechs Zügel in der Hand; der Lenker von Himmel und Erde und der Menschen und ihrer Taten hat ebenfalls sechs Mittel der Regierung.

Darum: Ein guter Lenker ordnet seine Haltung und faßt die Zügel zusammen, bringt die Kraft der Pferde ins Gleichgewicht und den Willen der Pferde in Harmonie, und das Gespann geht nur dahin, wohin er es lenkt. Und wenn er auch einen langen Weg nimmt und eine weite Reise macht, er kommt an, und er kann sie lenken, so schnell er will.

Himmel, Erde, Menschen, Handlungen: diese vier Dinge sind es, die der Berufene als Gefährt benützt. Der Himmelssohn ist der Lenker, der Großschreiber und der Geheimschreiber sind die rechte und die linke Hand, die sechs Minister sind die sechs Zügel. Der Himmelssohn und die drei Herzöge halten gemeinsam die Zügel. Sie bringen die fünf Regierungsmaßregeln ins Gleichgewicht und machen gleich die fünf Gesetze; so lenken sie die viere und kommen auch dahin, wohin sie sie führen.

Führt er sie auf dem rechten Weg, so kommt das Reich in Ordnung. Führt er sie zur Geisteskraft, so kommt das Reich in Sicherheit. Führt er sie zur Güte, so kommt das Reich in Harmonie. Führt er sie zur Heiligkeit, so kommt das Reich in Frieden. Führt er sie zur Gerechtigkeit, so kommt das Reich zur Vollendung. Führt er sie zur Sitte, so kommt das Reich in Sicherheit. Das ist das Wesen der Lenkung.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 244-245.
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