7. Fünf Gründe gegen Eheschließung

[273] Es gibt fünf Gründe, aus denen man ein Mädchen nicht heiratet: Ein Mädchen aus einer aufrührerischen Familie heiratet man nicht; ein Mädchen aus einer zuchtlosen Familie heiratet man nicht; ein Mädchen aus einer Familie, in der mehrfach Verbrechen vorgekommen sind, heiratet man nicht; ein Mädchen aus einer Familie mit üblen Krankheiten heiratet man nicht; die älteste Tochter eines Mannes, der seine Frau verloren hat, heiratet man nicht.

Ein Mädchen aus einer aufrührerischen Familie heiratet man nicht, weil sie sich gegen die Tugend (Geisteskraft) empörte, ein Mädchen aus einer zuchtlosen Familie nicht, weil sie die menschlichen Beziehungen verwirrt, ein Mädchen aus einer Verbrecherfamilie nicht, weil sie von den Menschen verworfen ist, ein Mädchen aus einer Familie mit üblen Krankheiten nicht, weil sie vom Himmel verworfen ist, die älteste Tochter eines Witwers nicht, weil sie keine mütterliche Erziehung genossen hat.

Quelle:
Li Gi. Düsseldorf/Köln 1981, S. 273.
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