Bilderblinde

[173] Bilderblinde. (Baukunst)

Ist in einer Mauer eine blinde, das ist nicht ganz durchgebrochene, Vertiefung, zu dem Endzwek gemacht, daß Statuen oder andre Bilder darin stehen können. Man nennt sie durchgehends mehr mit dem französischen Namen Nische. (Niche) Sie werden an den Aussenseiten der Gebäude, oder auch inwendig an den Wänden angebracht, die man mit Statüen verzieren will, damit diese besser, als wenn sie frey stünden, vor Schaden gesichert seyen. Ihre Tiefe und Höhe ist also allemal nach dem Werk abzumessen, das man hineinsetzen will. Man bringt sie gegenwärtig nicht mehr so häufig an, als ehedem, da man die Gebäude mehr, als gegenwärtig geschieht, [173] mit Bildern der Heiligen verziert hat. Sie schiken sich auch nur da, wo das maßive einer Mauer durch etwas Mannigfaltigkeit zu unterbrechen ist, und besonders zwischen Wandpfeiler, wie an den vier Eingängen des Berlinischen Opernhauses.

Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 1. Leipzig 1771, S. 173-174.
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