Ebenbürtig

Wer nicht ebenbürtig ist, der mag kein Erbe nehmen.Graf, 210, 182; Sachsenspiegel (Berlin 1827), I, 17.

Die wichtigsten Bedingungen der Erbfähigkeit sind Freiheit und Ebenbürtigkeit. Nur der Ebenbürtige geht zum Erbe. (S. Echter.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 717.
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