Entgehen

Entgehen ist näher als Anbringen.Graf, 432, 260.

Von den Vortheilen des Beklagten gegenüber dem Kläger, die in der Achtung vor dem Besitzstande ihren Grund haben.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 825.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika