Erfniss

* Erfniss is gên Winste.Simrock, 2088; Hillebrand, 139; Estor, III, 436; Eisenhart, 312; Pistor., III, 85; Eiselein, 147; Reyscher, 207.

Dies plattdeutsche Sprichwort lehrt, dass eine Erbschaft nicht stets als ein Gewinn zu betrachten ist, sondern gar oft für den Erben von grossem Nachtheil werden kann. Nach niederländischen Gesetzen musste der Erbe unter vielen andern die dem Erblasser zuerkannten Geldstrafen bezahlen, auch wenn er nicht einen Pfennig erbte. Bei uns kann das Sprichwort jetzt nur auf die Anwendung finden, welche sich unbedingt für eine Erbschaft erklären, ohne sich hinlänglich von dem Verhältniss des Activ- zum Passivvermögen unterrichtet zu haben, auf Erbschaften, die ohne die sogenannte Wohlthat des Inventarii (sine beneficio inventarii) angetreten werden. Darüber ist namentlich Hillebrand nachzulesen.

Holl.: Erfenis is geene winst. (Harrebomée, I, 185.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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