Erbschaft

1. Auf Erbschaft harren, macht viel Narren.


2. Die Erbschaft geht vom Spiess auf die Spindel.Hillebrand, 156, 217; Danz, Handbuch d. heutigen gem. d. Privatrechts, 2. Aufl., III, 19; Graf, 189, 36.

Behauptet, dass das männliche Geschlecht vor den weiblichen im Erbrecht den Vorzug habe. Mit Spiess oder Speer bezeichnet die ältere Sprache den Mann, mit Spindel oder Kunkel das Weib. (Grimm, Rechtsalt., 163.)


3. Die Erbschaft währt, solang sie eine Ehe scheiden kann.Graf, 188. 22; Grimm, Weisth., I, 275.

Das deutsche Erbrecht will, dass das Erbe in der Familie bleibe. Nach dem obigen Sprichwort soll der Grundsatz des Familienerbrechts so lange massgebend sein, als die Verwandtschaftsgrade stark genug sind, ein natürliches Ehehinderniss zu bilden.


4. Erbschaft ist (oft) kein Gewinn. (S. Erfniss.)Graf, 226; Simrock, 2091.

Wenn man sie unvorsichtig genug antritt, ohne vorher zu prüfen, ob die Schulden das Vermögen übersteigen.


5. Keine Erbschaft, kein Process.


*6. Eine Erbschaft antreten, ohne den Nachlass zu berechnen.

Von denen, die unvorsichtig Verpflichtungen übernehmen; weil der, welcher sich unbedingt als Erben erklärt, auch die Schulden des Erblassers zu bezahlen und andere Verbindlichkeiten nach den verschiedenen Rechten zu übernehmen hat.


*7. Es ist eine jüdische Erbschaft (Jeruscha). Tendlau, 770.

Wenn jemand mit der Goldenen Ader behaftet ist.


*8. Ich will von dieser Erbschaft nichts wissen.

Frz.: Mettre les clefs sur la fosse de quelqu'un. (Lendroy, 442.)


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9. Erbschaft und Freundschaft, Diebstahl und Handelsschrift haben die Pest ins Land gebracht.

Aus einer 1710 bei Steininger in Danzig erschienenen Schrift über die Beobachtungen des Chirurgen Manasse Stöckel, die derselbe bei der 1709 in Danzig grassirenden Pest gemacht hat. Ein zu jener Zeit bekanntes Sprichwort.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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