Diebstahl

1. Diebstahl macht nicht standhaft reich.

Nur vorübergehend. Das schnell gewonnene Gut wird leichtsinnig verthan; wie es gewonnen ist, so zerrinnt es.

Frz.: Bien volé ne profite jamais.

Lat.: Non habet eventus sordida praeda bonos. (Philippi, II, 37.)


2. Wer einen kleinen Diebstahl thut, der stiehlet wol auch grösser Gut.


[Zusätze und Ergänzungen]

3. Dann muss ich auf Ihren nächsten Diebstahl Beschlag legen, sagte der Spitalverwalter zum Vagabunden, als dieser erklärte, er habe nichts zu bezahlen.


[1134] 4. Der erste Diebstahl beschwert den andern. – Graf, 364, 459; Weingärtner, II, 472.

Weil die Strafe des zweiten infolge der Rückfälligkeit gesteigert wird.


5. Diebstahl des Nachts, Raub am Tage. – Graf, 365, 463.

Die Hauptverbrechen am Eigenthum sind Dieb stahl und Raub; jener wird durch Heimlichkeit, dieser durch offne Gewalt charakterisirt.

Mhd.: Des nachtez is ez dube, des tages is ez roup. (Ortloff, IV, 9, 115, 12.)


6. Diebstahl und Ehebruch bleiben nicht lange verborgen. – Monatshefte, VI, 174.


7. Für Diebstahl, Raub und Mord kann Niemand Bürge sein. – Graf, 300, 117.

Im Plattdeutschen: Vor dube, mord unde roof mach nement borge werden. (Oelrichs, 323.)


8. Wer einmal Diebstahl hat begangen, der geht's nit ab, bis er thut hangen. – Eyering, I, 93.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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