Fastend

Man muss fastend zu Gericht gehen.Graf, 404, 27.

Nur so lange als die Sonne stieg, also bis Mittag, durfte bei den alten deutschen Gerichten ein Rechtsstreit anhängig sein: denn »das Gericht soll mit nüchterner Zunge geleitet werden«.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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