Äugeln

[561] Äugeln, verb. reg. act. welches größten Theils veraltet ist. 1) Bey einigen Gärtnern, für oculiren, d.i. das Auge eines Baumes in die Rinde des andern setzen, welches zuweilen auch augen heißt. 2) Bey den Jägern, von den Hunden, sich umsehen. Ein Windhund äugelt gut, wenn er sich fleißig umsiehet. 3) Blinzen, im Hochdeutschen wenig bekannt. 4) Ehedem bedeutete es auch schmeicheln, so wie ein Äugler, Schwed. Öglare, einen Schmeichler ausdruckte. Etwas von dieser Bedeutung ist noch in dem zusammen gesetzten liebäugeln vorhanden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 561.
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