Örtern

[622] Örtern, verb. reg. act. ein nur bey den Tischlern, Kammmachern u.s.f. übliches Wort, die Örter, d.i. Enden, oder Stammenden der Breter und des Holzes, absägen; im gemeinen Leben ertern. Daher die Örterbank, eine längliche Bank, auf welcher es geschiehet, und auf welcher überhaupt die Breter zugeschnitten werden; die Örtersäge, eine grobe Handsäge, womit solches geschiehet. Die Kammmacher örtern des Horn, wenn sie es viereckt sägen, welches gleichfalls durch Absägung der Örter, d.i. der Enden, geschiehet. Ehedem bedeutete örtern auch zu Ende bringen, endigen, entscheiden, wovon noch unser erörtern übrig ist, S. dasselbe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 622.
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