Überheben

[756] Überhében, verb. irreg. act. (S. Heben,) überheben, zu überheben. 1. Sich überheben, als ein Reciprocum, sich über die Gebühr erheben, eine höhere Meinung von sich thätig erweisen, als sich gebühret. Antiochus überhub (überhob) sich sehr, 2 Macc. 5, 17. Die Sache worauf man diese hohe Meinung gründet, bekommt im gemeinen Leben das Vorwort wegen, im Oberdeutschen und der höhern Schreibart aber die zweyte Endung. Auf daß ich mich nicht der hohen Offenbarung überhebe, ist mir gegeben ein Pfahl ins Fleisch, 2 Cor. 12, 7. Deß überhebet sich dein Herz, 2 Kön. 14, 10. Überhebe dich deiner Gewalt nicht, 2 Macc. 7, 34.


Wie könnt ich mich, o Gott, des Guten überheben,

Und meines schwachen Lichts?

Gell. Lieder.


[756] 2. Jemanden einer Sache überheben, auch mit der zweyten Endung der Sache; ihn mit einer unangenehmen Sache verschonen, machen, daß er sich ihr nicht unterziehen dürfe. Damit der König der Mühe überhaben (überhoben) wäre, Dan. 6, 2. Man sollte uns dieses Leidens und Schadens überhebet (überhoben) haben, Apost. 27, 21. Überhebe mich dieses Kelches, Marc. 14, 36. Wie vieler Unruhen und Martern überhebet uns nicht die Demuth, Gell. So auch die Überhebung.

Anm. In der ersten Bedeutung schon bey dem Notker sih uberheben; in der zweyten im Oberdeutschen einen von etwas entheben, im Nieders. verhefen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 756-757.
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