Abfolgen

[39] Abfolgen, verb. reg. neutr. welches aber nur im Infinitiv mit dem Zeitworte lassen üblich ist, eine Person oder Sache einem andern auf sein Verlangen aushändigen. Einen Gefangenen abfolgen lassen. Er will mir das Meinige nicht abfolgen lassen. Wenn einige dafür verabfolgen sagen, so ist solches eine unnöthige Verlängerung. In Oberdeutschland gebraucht man dieses Zeitwort auch als ein thätiges. So heißt es z.B. bey dem Bluntschli: daß den Armen Korn abgefolget werden möge.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 39.
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