Abfolgung, die

[39] Die Abfolgung, plur. inusit. die Aushändigung oder Zurücksendung dessen, was man von einem andern in seiner Gewalt hat. Man hat um die Abfolgung des Gefangenen angehalten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 39.
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