Ablösen

[70] Ablösen, verb. reg. act. überhaupt so viel als los machen, doch mit verschiedenen Nebenbegriffen. Es bedeutet aber,

1) In den eigentlichen Bedeutungen, (a) was an- oder aufgebunden, oder auf ähnliche Art befestigt war, los machen. Den Mantelsack ablösen. Angebundene Gewäsche von dem Stocke ablösen. (b) Behutsam abschneiden; vornehmlich bey den Jägern und Wundärzten. Das Fleisch von den Beinen ablösen. Ein Glied, ein Fleischgewächs ablösen. Wenn dieses Ablösen vermittelst einer Säge geschiehet, so nennen die Wundärzte es lieber absetzen. (c) Los machen auf mancherley andere Art. So heißen bey den Ärzten, ablösende Mittel, besonders diejenigen, welche den zähen Schleim auf der Brust auflösen und abführen. (d) Das Reciproc. sich ablösen, für losgehen, sich absondern, wird gleichfalls von mancherley Arten der eigenen Ablösung gebraucht. Das Fleisch löset sich von den Zähnen ab. Der Schleim löset sich ab. Der Gang löset sich ab, in den Bergwerken, er hängt mit dem Gestein nicht unmittelbar zusammen. Der Kalk hatte sich abgelöset.

2) In figürlichen Bedeutungen. (a) Für losschießen, besonders von dem groben Geschütze, besser lösen. Ein Geschütz, eine Kanone ablösen, losbrennen; wo die Figur vermuthlich von den alten Rüstwerken hergenommen ist, welche mit mancherley Arten von Federn gespannet waren. (b) Absondern, abscheiden. So sagt man z.B. in den Bergwerken: Die Gänge werden an den Saalbändern durch den Besteg von dem Gesteine abgelöset, geschieden. (c) In noch figürlicherer Bedeutung, eine Sache durch Erstattung des Werthes, der Gebühr, oder der Kosten an sich bringen. Ein Pfand, ein verpfändetes Gut ablösen, einlösen. So auch in den Gerichten, einen Bericht, ein Urtheil u.s.f. ablösen, mit Bezahlung der Gerichtsgebühren zu sich nehmen. Ingleichen, einen Zins, Zehenten u.s.f. ablösen, abkaufen. Daß man im 14ten Jahrhundert in der Niedersächsischen Mundart auch gesagt, einem ein Pfand ablösen, erhellet aus dem[70] Bremisch-Nieders. Wörterbuche v. Los. (b) Jemanden ablösen, dessen Stelle entweder selbst, oder durch einen andern ersetzen, und ihn dadurch von seiner Verrichtung, oder von einer Verbindlichkeit los machen. Einen von der Arbeit ablösen. Die Wache ablösen. Ingleichen, einen von der Wache ablösen. Es löset immer einer den andern ab. Ein abgelöseter Deich, heißt in den Marschländern, ein Deich, von welchem ein neuer weiter hinaus gelegt ist. In Oberdeutschland sagt man in einem noch weitern Umfange der Bedeutung, mit etwas ablösen, abwechseln, dessen Stelle ersetzen.


Entzückung löst mit Wehmuth ab,

Hall.


Allein im Hochdeutschen ist diese Wortfügung nicht üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 70-71.
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