Abmahlen (3)

[72] 3. Abmahlen, (von mahlen, pingere,) verb. reg. act. 1) Eigentlich, die Gestalt einer Sache durch Mahlen abbilden. Eine Stadt, eine Landschaft, eine Person abmahlen. 2) † Figürlich, lebhaft beschreiben, gemeiniglich mit den Nebenwörtern übel, häßlich u.s.f. Einen übel abmahlen. Er ist sehr häßlich bey mir abgemahlet worden, oder er ist mir sehr häßlich abgemahlet worden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 72.
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